Verpackungslizensierung


Rücknahme- und Hinweispflichten

Verkaufverpackungen sind grundsätzlich vom Vertreiber – also dem Händler, der sie an den Kunden verschickt hat – unentgeltlich zurückzunehmen und einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Für den Bereich des Versandhandels regelt die Verpackungsverordnung insofern, dass die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten ist. Da der Versandhändler seinen Geschäftssitz aber im Regelfall nicht in der Nähe des Kunden haben wird, verbleibt letztlich nur die Möglichkeit, dem Kunden die kostenlose Verwertung der entleerten Verpackung einzuräumen.

 

Pflichten für Online-Händler

Für Händler, die ihre Produkte online verkaufen und liefern gilt, dass sie für die ordnungsgemäße Verwertung der Transportverpackungen verantwortlich sind und somit sich an einem der so genannten dualen Systeme in Deutschland beteiligen mussten. Durch die Teilnahme ist gewährleistet, dass die Verpackungen ordnungsgemäß dem Verwertungskreislauf zugeführt werden.

Er muss seine Kunden darauf hinweisen, dass sie die Verpackung über die „gelbe Tonne“ bzw. den „gelben Sack“ oder im Altpapier selbst zu entsorgen haben und sicherstellen, dass seine Verpackungen recycelt werden. Dazu bietet die Verpackungsverordnung zwei Möglichkeiten: entweder durch

  • „Rücknahme“ der Verpackungen oder durch
  • Verwendung von lizenziertem Verpackungsmaterial.

 

„Rücknahme“ (duales System)

Praktisch ist die tatsächliche Rücknahme von Verpackungsmaterial im Versandhandel nicht umzusetzen. Allein die Kosten machen es in der Regel unsinnig, dass der Endverbraucher die Verpackungen, einschließlich der Verkaufsverpackung (man denke an eine Shampooflasche!) an den Händler zurücksendet.

Als „Rücknahme“ gilt für Versandhändler stattdessen die Teilnahme an einem anerkannten und flächendeckenden Entsorgungssystem. In Deutschland gibt es mehrere solcher „dualer Systeme“. Für welchen Anbieter sich der Versandhändler entscheidet, bleibt jedoch ihm überlassen.

 

Lizenziertes Verpackungsmaterial

Als Alternative bietet sich für Versandhändler an, ausschließlich lizenziertes Verpackungsmaterial einzusetzen. Das kann zunächst kostengünstiger sein als die Teilnahme an einem dualen System. Allerdings muss der Händler sicherstellen, dass auch tatsächlich ausschließlich lizenziertes Material zum Einsatz kommt. Dazu sollte er sich die Lizenzierung schriftlich von seinem Verpackungsverkäufer bestätigen lassen.

Problematisch wird jedoch der Einsatz von bereits gebrauchtem Verpackungsmaterial, selbst wenn es bereits lizenziert ist. Denn meist lässt sich die Lizenzierung nicht an der Verpackung erkennen, so dass der Händler nur schwer beweisen kann, dass das Material lizenziert ist.

 

 

Wir nehmen am "dualen System" teil. Unser Partner ist die Noventiz GmbH:

Verpackungslizensierung

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die Verpackung über die „gelbe Tonne“ bzw. den „gelben Sack“ oder im Altpapier selbst zu entsorgen haben. Wir stellen mit der Lizenzierung sicher, dass die Verpackungen recycelt werden.